PCR-Test in Auricher Waldorfschule – Landkreis Aurich verliert Prozess

Im Sep­tem­ber 2020 wur­den in der Auricher Wald­dorf­schu­le auf Ver­an­las­sung des Land­krei­ses Aurich Kin­der der vier­ten Klas­se einem PCR-Test unter­zo­gen. Der Fall Aurich sorg­te für bun­des­wei­ten Wir­bel, denn die Mut­ter eines Kin­des wur­de nicht gefragt ob der Test durch­ge­führt wer­den darf. Nach ihren Anga­ben hat man sie noch nicht ein­mal infor­miert, bevor ihrem Kind drei­mal ein Test­stäb­chen in den Rachen gescho­ben wur­de, um Pro­ben abzunehmen.

Rechts­an­walt Dr. Chris­ti­an Kno­che aus Hof­geis­mar, der die Mut­ter ver­tritt, stell­te damals eine Straf­an­zei­ge bei der Staats­an­walt­schaft Aurich wegen des Ver­dachts der Kör­per­ver­let­zung im Amt nach Para­graph 340 Straf­ge­setz­buch. Jetzt ist dazu das Urteil des Ver­wal­tungs­ge­richts Olden­burg ergan­gen. Danach war der PCR-Test und eine ange­ord­ne­te häus­li­che Abson­de­rung des Kin­des rechtswidrig.

Am heu­ti­gen Mitt­woch (22.03.23) sprach aurich.tv-Chefredakteur Ste­fan Dunk­mann mit Rechts­an­walt Dr. Chris­ti­an Knoche.

Das Urteil im Wort­laut zum download

Schützensport und Waffenrecht – Eine notwendige Klarstellung

Ein Täter aus Ham­burg hat­te am Don­ners­tag (9.3.23) bei einem Amok­lauf sie­ben Men­schen erschos­sen und wei­te­re zum Teil schwer ver­letzt. Auch der Täter starb. Laut Medi­en­be­rich­ten, soll er ein Sport­schüt­ze gewe­sen sein und im Dezem­ber von der Ham­bur­ger Poli­zei eine Waf­fen­be­sitz­kar­te erhal­ten haben.

Nach bis­lang vor­lie­gen­den Infor­ma­tio­nen, hät­te der Mann unter kei­nen Umstän­den eine Waf­fen­be­sitz­kar­te erhal­ten dür­fen. War­um die Ham­bur­ger Poli­zei sie den­noch aus­tell­te hat, stößt auf all­ge­mei­nes Unver­ständ­nis. Die der­zei­ti­ge Nei­gung der ver­öf­fent­lich­ten Mei­nung, durch die­ses Ereig­nis den Schüt­zen­sport zu dis­kre­di­ti­ern, ist nach Auf­fas­sung Dunk­manns von Unkennt­nis geprägt. Die­ser Video­bei­trag ist ein Ver­such Abhil­fe zu schaffen.