Schützensport und Waffenrecht – Eine notwendige Klarstellung

Ein Täter aus Ham­burg hat­te am Don­ners­tag (9.3.23) bei einem Amok­lauf sie­ben Men­schen erschos­sen und wei­te­re zum Teil schwer ver­letzt. Auch der Täter starb. Laut Medi­en­be­rich­ten, soll er ein Sport­schüt­ze gewe­sen sein und im Dezem­ber von der Ham­bur­ger Poli­zei eine Waf­fen­be­sitz­kar­te erhal­ten haben.

Nach bis­lang vor­lie­gen­den Infor­ma­tio­nen, hät­te der Mann unter kei­nen Umstän­den eine Waf­fen­be­sitz­kar­te erhal­ten dür­fen. War­um die Ham­bur­ger Poli­zei sie den­noch aus­tell­te hat, stößt auf all­ge­mei­nes Unver­ständ­nis. Die der­zei­ti­ge Nei­gung der ver­öf­fent­lich­ten Mei­nung, durch die­ses Ereig­nis den Schüt­zen­sport zu dis­kre­di­ti­ern, ist nach Auf­fas­sung Dunk­manns von Unkennt­nis geprägt. Die­ser Video­bei­trag ist ein Ver­such Abhil­fe zu schaffen.

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